Ein Lächeln im Gesicht – DSGVO konforme Street Fotografie

DSGVO konforme Street Fotografie

Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.01.2019 aktualisiert. Mal sehen wie sich die Interpretation der Gesetzgebung weiter entwickelt.

Wir Fotografen lieben Street Fotografie

Geht raus auf die Straße und fotografiert, ich schreibe das immer wieder. Doch in Zeiten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sollte man sich über die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten Gedanken machen.

Denn sobald eine natürliche, lebende Person auf einem Foto identifizierbar ist und durch die Metadaten Eures Fotos (Ort, Uhrzeit, Umgebung, Autokennzeichen) ein direkter Rückschluss auf einen Menschen möglich ist, benötigt man streng genommen die Zustimmung dieser Person. Spannend wird das ja, wenn auf einer typischen Straßenszene 20 oder 30 Personen sind.

Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist durch das Kunsturheberrecht schon seit 1907 geschützt, es sei denn die Personen sind als „Beiwerk“ zum eigentlichen Motiv auf dem Foto oder es handelt sich um Fotos im höheren Interesse der Kunst oder es sind Fotos von Versammlungen und größeren Menschenmassen.

Gibt es dieses höhere Interesse der Kunst noch? Ich schätze das würde ein Richter im Einzelfall abwägen – hurra und damit ist eine ganze Kunstform in Europa passé. Und das nicht, weil der Gesetzgeber kleinere Künstler und Amateurfotografen zu Millionenstrafen verdonnern wird, sondern weil eine Heerschar von Abmahnanwälten und Vereinen meint, das Recht für wirtschaftliche Zwecke missbrauchen zu müssen und uns mit Abmahnungen überziehen wird.

Inwiefern dieses Kunsturheberrecht jetzt durch die DSGVO abgelöst ist, wird sich durch die Rechtsprechung noch zeigen. Im schlimmsten Falle liefe es darauf hinaus, dass wir Fotografen für das Thema Street Photography wohl auf das außereuropäische Ausland mit nicht EU-Bürgern als Motiv ausweichen müssten oder die Personen, Kennzeichen usw. verfremden. Ganz so schlimm wie befürchtet, scheint es nicht zu kommen.

Inzwischen ist die DSGVO fast ein Jahr in Kraft und so richtig viel ist in Sachen Abnahmung von Fotografen zum Glück nicht passiert. Das gute alte Kunsturheberrecht findet weiterhin Anwendung.

Empfehlenswerte Quellen dazu

Es lohnt sich in dem Bereich ein wenig zu recherchieren, ich habe mich hier auch an den Artikeln von Fotorecht Seiler orientiert, der sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt hat. Die Verordnungen und Kurzpapiere dazu findet man ausführlich auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Datenaufsicht.

Fotocommunity hat einen sehr interessanten Artikel dazu veröffentlicht, dessen Lektüre ich empfehle:

http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen

Wie können s DSGVO-konforme Fotos bei strenger Auslegung aussehen?

Bitte nicht zu ernst nehmen oder als eigene Kunstform interpretieren :-).

Möglichkeit 1: Jede Person schriftlich um Zustimmung bitten. Wie dieser konkrete Fall beispielsweise beim Foto einer Straßenbahnhaltestelle aussieht, überlasse ich der Fantasie.

Möglichkeit 2: Nur dann fotografieren, wenn keine Menschen unterwegs sind. Gegen 4 Uhr morgens wäre hier eine geeignete Gelegenheit. Allerdings lebt Street Photography von Menschen – vielleicht sind Personen die morgens um 04:00 Uhr unterwegs sind, kompromissbereiter und Möglichkeit 1 findet  Anwendung.

Möglichkeit 3: Personen unkenntlich machen. Ich war mit meiner Nikon Df und dem Nikon AI Nikkor 28mm in der Nürnberger Südstadt unterwegs und habe eine Technik ausprobiert, die ich in diesem Artikel hier http://bustitawayphotography.com/wp/children-of-the-revolution/ gelesen habe. Der Fotograf war in Cuba unterwegs und hat (hoffentlich) nicht EU-Bürger im nicht-EU Ausland fotografiert um nicht mit Europäischem Recht in Konflikt zu kommen.

DSGVO konforme Street Fotografie

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